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Fasnachtsgesellschaft Glarus


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Tarif+Regeln

Anlässe/Termine


Die Fasnachtsgesellschaft Glarus muss aus finanziellen Gründen folgende Tarife und Regeln aufstellen. Wir bitten Euch diese genau zu lesen und sich an diese zu halten.

Tarif und Ordnungsreglement der FGF


Liebe Fasnächtlerinnen und Fasnächtler
Wir müssen unsere Gagen der jeweiligen Situation anpassen.
Unsere finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde sind gestiegen.Aus diesem Grund können wir keine grösseren Gagen ausrichten. Bei schlechtem Wetter und wenig Zuschauer bleiben unsere Aufwandkosten gleich, und es müsste eine Kürzung der Gagen in Kauf genommen werden.

Entschädigung für Fussgruppen ab 20 Personen Fr. 50.--

Entschädigung für Gruppen mit Motorwagen Fr. 100.--

Inbegriffen ist nach dem Umzug ein Snack pro Person.
Je nach Grösse der Gruppe oder des Motorwagen behält sich die FGF vor, einen Spezial-Bonus auszubezahlen.

Auszahlungen:
Es erfolgt nur eine Auszahlung mit Einzahlungsschein. Dieser ist bei der Anmeldung beizulegen!

Haftpflicht:
Die Versicherungen gegen Unfall- oder Krankheit ist Sache der teilnehmenden Personen oder Gruppen.
Die FGF lehnt jede Haftung oder Forderung ab.
Ebenfalls lehnt die FGF Forderungen für Diebstal und verlorene Gegenstände aller Art ab.

Fahrzeuge:
Alle Fahrzeuge die am Umzug teilnehmen, müssen mindestens eine Tagesnummer gelöst haben. Ungelöste Fahrzeuge werden am Umzug nicht zugelassen. Allfällige Bussen und Schäden, die durch Fahrzeuge und Wagen verursacht werden, gehen zu Lasten des Fahrzeugführers. Die FGF lehnt jede Haftung ab. Für Fahrzeuge, die nicht am Umzug teilnehmen dürfen, werden keine Gagen ausbezahlt.

Konfetti und Wurfmaterial:
Als Wurfmaterial sind nur industriell gefertigte orginal Konfetti erlaubt.
Papierschnitzel, Federn, Verpackungsmaterial aller Art, Heu und Stroh sowie Flüssigkeiten sind verboten. Personen und Gruppen die sich nicht an diese Vorschriften halten, werden vom Umzug ausgeschlossen und Haften für Schäden und Reinigungskosten. Ebenfalls wird diesen keine Gage entrichtet.

Ausschluss und Gerichtsstand:
Personen oder Gruppen die Sachbeschädigungen oder Belästigungen aller Art verursachen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Sie müssen für Schäden aufkommen und mit einer Strafanzeige rechnen. Gerichtsstand ist Glarus.

Glarus, Oktober 2009
Freunde der Glarner Fasnacht (FGF)

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